Wie funktioniert Telekommunikationsüberwachung?

Die Überwachung des „normalen“ Telefonverkehrs (Festnetz bzw. Mobiltelefon) ist in jeder Hinsicht unproblematisch. Ein „Klicken“ in der Leitung gehört dabei schon lange der Vergangenheit an. Insbesondere Mobiltelefone sind nicht abhörsicher.Das GSM-Protokoll erlaubt dem Netzbetreiber das Ein- und Ausschalten der Verschlüsselung.

IMSI-Catcher werden zur Ortung und Identifizierung der individuellen Kennung von eingeschalteten, aber nicht zum Telefonieren genutzten Mobiltelefonen eingesetzt. Die IMSI ("International Mobile Subscriber Identity") ist ein individueller Code für jedes Mobiltelefon. Dabei werden die Daten aller Mobilfunkteilnehmer im näheren Umkreis ohne deren Wissen mit erfasst und gespeichert sowie der gesamte Mobilfunkverkehr im Wirkungskreis des IMSI-Catchers lahmgelegt.
Der schuhkartongroße IMSI-Catcher meldet sich wie ein Mobiltelefon im gewünschten Mobilfunknetz an und simuliert sodann eine funktionsfähige Funkzelle des GSM-Netzes. In diese wird sich das abzuhörende Mobiltelefon, wenn es in der Nähe ist, einloggen und ganz normal funktionieren. Nun kann der Belauschte aktiv Gespräche führen und auch angerufen werden. Dass jedes gesprochene Wort mitgehört (und aufgezeichnet) wird, merkt er nicht.

Abhören ist auch mit handelsüblichen Mobiltelefon möglich.

Es kann von außen jederzeit angerufen werden. Durch die Aktivierung bestimmter Leistungsmerkmale wird dann der Lauscher verbunden und macht z.B. das in einem Zimmer gesprochene Wort hörbar. Auch durch Hardwaremanipulationen kann die Existenz einer Freisprecheinrichtung simuliert werden.

Ein eingeschaltetes Mobiltelefon erlaubt die Erstellung eines Bewegungsprofils. Ohne weiteres kann auch festgestellt werden, wann, wo und mit wem telefoniert wurde. Wegen der flächendeckenden Montage von Mobilfunksendern ist dem Netzbetreiber auch bekannt, in welcher Funkzelle sich der Benutzer des Telefons gerade aufhält. Damit wird u.a. die Feststellung einer bestimmten Fahrtroute, Fahrten ins Ausland oder das Aufsuchen bestimmter Orte und Gegenden ermöglicht. Die Netzbetreiber arbeiten auch aus wirtschaftlichen Gründen an der Verbesserung der Peilung.

Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, Bestandsdaten zu speichern und diese erforderlichenfalls staatlichen Behörden (u.a. Gerichte, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) herauszugeben. Außerdem sind Verkehrsdaten entsprechend zu speichern. Bestandsdaten sind Daten zum Vertragsverhältnis; Verkehrsdaten sind diejenigen, die bei der Kommunikation mittels Telefon, SMS, E-Mail und Internet anfallen.

Anbei: Die Anbieter, die die Überwachung der Telekommunikationsanlage ermöglichen, sind zu entschädigen. Die Kosten können später von einem verurteilten Beschuldigten erhoben werden.