Rechtsanwalt Eckhard Schmidt



Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht (DAV)
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. (DVJJ)

Schwerpunkte

Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Strafverteidiger sind die Verteidigung:

  • in Sexualstrafsachen
  • in Kapitalstrafverfahren
  • in Betäubungsmittelstrafsachen
  • im Jugendstrafrecht
  • im Wirtschaftsstrafrecht
  • im Verkehrsstrafrecht
  • sowie die Präventivberatung

Einer der Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt in der Verteidigung bei Sexualstraftaten (sog. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) unter Berücksichtigung der besonderen Probleme bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussagen sog. Opferzeugen ("Aussage gegen Aussage").

Gerade beim Vorwurf von Sexualstraftaten gilt es mit kühlem Kopf und vorurteilsfrei den „hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit zu hemmen" (Alsberg). Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren bedeutet, durch ein professionelles Verhalten die Emotionen auf ein Minimum zurückzuführen, um auch in diesem Deliktsbereich eine rationale Bewertung von Tatvorwurf bzw. Tat sowie Tatverdächtigem bzw. Täter zu ermöglichen (Endriß pp in MAH Strafverteidigung § 28 Rn. 3).

Die Strafvorschriften sehen bei Sexualstraftaten erhebliche Strafen vor. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen gerade in diesen Strafverfahren sehr früh. Scheuen Sie sich daher nicht, sofort den Beistand eines entsprechend spezialisierten Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Sofort heißt hier, nach Kenntnis der Einleitung von Ermittlungen (z.B. vor Vorladung zu Beschuldigtenvernehmungen pp) und inbesondere noch vor irgendeiner Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden oder sonstigen Dritten."

Werdegang

Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1999  in der Rechtsanwaltskanzlei Müller & Schmidt tätig. Seit 2002 bin ich auch "Fachanwalt für Strafrecht".

Notfalltelefon

Sie erreichen mich im Notfall bei Durchsuchung und Verhaftung unter Tel. +49 177 4643066.

Website

Weitere Informationen unter: Strafrecht-Magdeburg.de

Vergütungsregelung

Ich schließe mit meinen Mandanten, wie in Strafsachen üblich, in der Regel schriftliche Vergütungsvereinbarungen ab.

Nach Bestellung als Verteidiger gegenüber der zuständigen Strafverfolgungsbehörde oder dem zuständigen Gericht und dem Eingang der Ermittlungsakte bzw. des erstinstanzlichen Urteils wird dem Mandanten ein individueller Vergütungsvorschlag unterbreitet, der sich am voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand sowie der Bedeutung der Angelegenheit orientiert.

Sofern nur eine Erstberatung erfolgt, richtet sich die Höhe deren Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Sofern die Voraussetzungen nach § 140 StPO vorliegen, erfolgt auch die Übernahme der Verteidigung als notwendiger Verteidiger.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung Kosten der Verteidigung vollständig oder anteilig tragen, übernehme ich die dafür erforderliche Korrespondenz mit der Versicherung für den Mandanten als Serviceleistung.