Verhalten bei Durchsuchung - Tipps wenn die Polizei vor der Tür steht
Im Falle einer plötzlichen Durchsuchung durch die Polizei gibt es gewisse Regeln - sowohl für Sie als Beschuldigten, wie auch für die Polizei.
Diese Regeln zu kennen ist von entscheidendem Vorteil: Wenn Sie Ihre Rechte kennen können und sollten Sie davon Gebrauch machen.
Wir stellen Ihnen diese Rechte hier vor - der Punkt der jedoch immer zu beachten ist: Kontaktieren Sie Ihren Anwalt! Müller & Schmidt steht Ihnen bei einer Durchsuchung zur Seite und kann bei schnellem Kontakt für Sie reagieren und Schaden abwenden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Am besten schon bevor es zu einer Durchsuchung kommt.
Die wichtigsten Infos nochmal zusammengefasst:
- Bewahren Sie Ruhe, keine Konfrontation!
- Lassen Sie sich eine Ausfertigung des Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
- Wenn sich die Durchsuchungsbeamten auf „Gefahr im Verzug“ berufen, lassen Sie sich den Grund erklären. Polizei und Staatsanwaltschaft sind hierzu verpflichtet.
- Informieren Sie umgehend Ihren Verteidiger und bestehen Sie auf seiner Anwesenheit. Es gibt kein Telefonverbot!
- Widersprechen Sie der Durchsuchung und einer sich ggf. anschließenden Beschlagnahme.
- Die Durchsicht von Papieren steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (Polizeibeamten) zu.
Ohne solche Anordnung gestatten Sie Polizeibeamten nicht die Durchsicht von Papieren. - Bestehen Sie auf der Versiegelung der Unterlagen.
- Geben Sie auf keinen Fall irgendwelche Erklärungen zur Sache ab und meiden Sie jegliche Unterhaltung mit den Durchsuchungsbeamten.
- Bestehen Sie auf der Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen.
- Verlangen Sie ausdrücklich ein Verzeichnis der sichergestellten bzw. beschlagnahmten und mitgenommenen Gegenstände.
- Die Durchsuchung ist zu beenden, wenn Sie sogleich zu Beginn gesuchte Sachen oder Unterlagen herausgeben.