Muss ich als Arbeitgeber Bescheid wissen über tarifliche oder sonstige Mindestlohnregelungen?

Als Arbeitgeber müssen Sie dringend und jederzeit auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften achten. Dies gilt selbstverständlich im Hinblick auf die Anwendung der seit dem 01.01.2015 geltenden Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn.

Schwierigkeiten ergeben sich darüber hinaus bspw. bei der Prüfung, ob auf das Unternehmen ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, bei der Beschäftigung und Abgrenzung geringfügig Beschäftigter, Subunternehmer oder Scheinselbständiger oder bei wechselnder Tätigkeit des Unternehmens in verschiedenen Tarifgebieten (Ost-West).

Zur Klärung sozialversicherungsrechtlicher Verhältnisse und damit Reduzierung des Risikos illegaler Beschäftigung empfiehlt sich das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV.


Nach weit zurückreichenden Betriebsprüfungen der Zollbehörden können erhebliche Probleme im Zusammenhang mit der Unterschreitung tariflicher Mindestlöhne auftauchen.

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